Allgemeine Geschäftsbedingungen TMP (Stand: 24.03.2009)
§9: Anzuwendendes Recht und Eigentumsvorbehalt
Auf die mit TMP geschlossenen Kaufverträge findet das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TMP. Erfüllungsort ist unser Hauptsitz. Für Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand, soweit zulässig, Hanau. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es findet deutsches Recht Anwendung.
(Stand: 20.01.2007)
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